„Wer schon einen offenen Dekubitus versorgt, sollte zuerst die Verordnung holen und erst dann über einen Kauf nachdenken. Vorbeugen dagegen können Angehörige selbst, und dafür genügt eine gute Weichlagerungsmatratze.“
Erst der Grad, dann die Bauart
Die EPUAP-Klassifikation kennt vier Kategorien. Grad 1 ist eine nicht wegdrückbare Rötung bei intakter Haut, Grad 2 ein Teilverlust der Haut wie eine Blase oder Abschürfung, Grad 3 ein vollständiger Hautverlust bis ins Unterhautfettgewebe und Grad 4 ein Gewebeverlust mit freiliegendem Knochen, freiliegender Sehne oder Muskel. Diese Einstufung entscheidet über die Bauart, nicht das Budget.
Bis Grad 2 und bei mittlerem Risiko nach Braden-, Norton- oder Waterlow-Skala genügt in der Regel eine Weichlagerungsmatratze aus segmentiertem Schaum. Sie vergrößert die Auflagefläche passiv, braucht keinen Strom und ist wartungsfrei. Ab Grad 3, bei stagnierender Wundheilung oder wenn regelmäßiges Umlagern kaum möglich ist, wird ein Wechseldrucksystem sinnvoll, weil dort Luftkammern abwechselnd entlüften und jedes Hautareal zyklisch vollständig druckfrei liegt. Bezahlt wird das mit Pumpengeräusch, Stromverbrauch und einem Gerät am Bettende.
Verordnung oder Kauf, das ist die eigentliche Entscheidung
Anti-Dekubitus-Matratzen sind Hilfsmittel. Liegt ein Dekubitus vor oder besteht durch Bettlägerigkeit ein hohes Risiko, verordnet die Ärztin oder der Arzt das passende System, und die Krankenkasse übernimmt es, sofern es im Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 11 gelistet ist. Fällig wird dann nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 SGB V). Häufig wird das System dabei nicht gekauft, sondern vom Sanitätshaus als Leihgabe gestellt und dort auch gewartet.
Bei anerkanntem Pflegegrad kann auch die Pflegekasse zuständig sein, dann genügt neben der ärztlichen Verordnung oft eine schriftliche Empfehlung der Pflegefachkraft. Ein Selbstkauf lohnt sich vor allem in drei Situationen, nämlich wenn Sie vorbeugen wollen und noch keine Verordnung rechtfertigen können, wenn die Bewilligung zu lange dauert, oder wenn Sie ein bestimmtes Modell wollen, das Ihre Kasse nicht ausschreibt. Klären Sie es vorher mit der Kasse, denn ein selbst bezahltes Hilfsmittel wird im Nachhinein nicht erstattet.
Höhe, Größe und Bezug richten sich nach dem Bett
Pflegebetten haben in Deutschland fast immer eine Liegefläche von 90x200 cm, seltener 100x200 cm. Genauso wichtig ist die Aufbauhöhe. Dekubitusmatratzen sind mit 14 bis 18 cm bewusst flach gebaut, weil die Seitengitter sonst zu niedrig über der Liegefläche stehen und ihre Schutzfunktion verlieren. Eine 24 cm hohe Komfortmatratze aus dem Möbelhaus ist im Pflegebett deshalb keine Option, unabhängig davon, wie weich sie liegt.
Der Bezug entscheidet über den Pflegealltag. Sinnvoll ist ein flüssigkeitsdichter, aber wasserdampfdurchlässiger PU-Inkontinenzbezug, der bei 95 Grad waschbar und wischdesinfizierbar ist. Bi-elastisch sollte er sein, damit beim Umlagern weniger Scherkräfte auf die Haut wirken, und abnehmbar, weil er bei Inkontinenz das häufigste Verschleißteil wird.
Wenn es noch nicht um Dekubitus geht
Wer nicht bettlägerig ist, aber druckempfindlich liegt, braucht kein Hilfsmittel, sondern eine gut druckverteilende normale Matratze. Dafür lohnt der Blick in unseren Test weicher Matratzen und in den Vergleich orthopädischer Matratzen. Die passende Größe finden Sie im Vergleich der Matratzen in 90x200 und im Vergleich in 100x200, einen Überblick über das gesamte Feld gibt unser Matratzen-Test.